Fraktionsregelwerk

Allgemein
  1. Wenn man als eine Fraktion agiert, muss man einheitliche Fraktionsfahrzeuge nutzen.

  2. Es ist strengstens verboten, die Fraktionskammer und Fraktionskasse zu leeren/ aufteilen bei einer Auflösung oder Austritt aus der Fraktion.

  3. Übermässiger, unverhältnismässiger oder unnötiger Waffengebrauch und Schusswechsel ist nicht gestattet. Es ist unrealistisch, mal eben im Alltag überall am Strassenrand seine Waffe zu ziehen und wild durch die Gegend zu ballern. 

  4. Es ist strengstens verboten, sich als ein Fraktionsmitglied auszugeben, welchem man nicht angehört. Eine Ausnahme dazu stellt die Kriminalpolizei der Polizei dar, wobei solche Aktionen von der Frakverwaltung genehmigt werden müssen.

  5. Fraktionen dürfen anhand des Fraktions-Outfits trotz Vollmaskierung erkannt werden, nicht jedoch die einzelnen Mitglieder mit Vollmaskierung.

  6. Als Zivilist oder Zivilisten-Gruppe (maximal zu 4.) darf man nur gemeinsam agieren, wenn man gleich angezogen ist oder mindestens 2 erkennbare Merkmale trägt (dazu zählen keine Schuhe, Tattoos, Armbanduhren o. ä. sehr kleine Merkmale).

  7. Spieler mit einer Vollmaskierung dürfen nicht anhand der Stimme / des Akzents erkannt werden. Die Identifizierung kann nur durch den Sichtkontakt erfolgen.

    1. Als Vollmaskierung gilt: Maske, Sturmhaube, Strumpf und alles andere, was den Grossteil des Gesichts bedeckt.

    2. Eine einfache Maske / Bandana, die nur den Mund verdeckt, zählt nicht als Vollmaskierung!

  8. Bei schwerer Demütigung, die die Würde des Menschen verletzt, ist man nicht gezwungen, sein Leben zu schützen:

  • Beispiele für schwere Demütigung: Anpinkeln lassen, Ankacken lassen, Vergewaltigungs-RP, Demütigungen, die viel zu lange dauern, wie z. B. 10 Lieder singen oder wenn man mehr als 1 Stunde als Geisel genommen wurde, Strippen, Hand und/oder Fuss küssen, Tanzen als Hochrangiger und andere ähnliche Demütigungen

  • Erlaubte Demütigungen: Sachen nachsagen, Entschuldigen etc.

  1. Korruption ist in allen Staatsfraktionen im aktiven Dienst verboten. Angestellte der  Staatsfraktionen dürfen ausser Dienst (off duty) illegalen Aktivitäten nachgehen. Jedoch dürfen Sie dafür keinerlei Jobinformationen und Kleider verwenden.  Dienstgegenstände oder im Dienst beschlagnahmte/erhaltene Gegenstände, dürfen nicht "off duty" genutzt oder verkauft werden.

  2. Zivile Arbeiter für Bad-Fraktion sind erlaubt und dürfen beschützt werden. Jedoch muss mind ein offensichtliches Merkmal zu jeder Zeit getragen werden. Dies muss vorab mit einem Fraktionsticket, der Fraktionsverwaltung mitgeteilt werden.

  3. Mitglieder von Badfraktionen und vom PD müssen jegliche Kills in Schiessereien aufzeichnen und die Aufnahmen für mindestens 24 Stunden speichern. Zuwiderhandlungen können mit Banns bis zu drei Tagen geahndet werden.E

  4. s ist untersagt, mit ganz oder teilweise kugelsicheren Fahrzeugen zu schiessen.

Fraktionssperre

Mit einer Fraktionssperre ist es nicht möglich, sich bei einer neuen Fraktion einstellen zu lassen. Man kann also in dieser Zeit nicht als Teil einer Fraktion agieren.

BadFrak -> BadFrak = 3 Tage Fraktionssperre

BadFrak -> GoodFrak = 3 Tage Fraktionssperre oder 300'000 an Fraktionsverwaltung

GoodFrak -> Bad/GoodFrak = Keine (Ausser < 3 Tage bei der GoodFrak, dann 3 Tage/300'000)

Fraktionen der Schweiz (Staatsfraktionen)

Polizei

  1. Die Polizei ist für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger verantwortlich. Ausserdem trägt sie die Verantwortung für die Einhaltung der Gesetze nach StGB, BtmG, SVG & WgB und hat diese zu wahren.

  2. Die Polizei darf pro Einsatz max. 1 Helikopter verwenden. Die Spezialeinheit Diamant darf zusätzlich 1 weiteren Hubschrauber einsetzen, welcher nur mit Mitgliedern der Spezialeinheit Diamant besetzt werden darf.  

  3. Der Polizei dürfen alle Schusswaffen (Combat Pistole, Combat PDW, Karabiner, Bean Bag, Schwere Pistole) inkl. Tazer nicht abgenommen oder weitergegeben werden. Dies gilt auch für Polizisten im Zivileinsatz, die sich während dem Einsatz nicht erkenntlich zeigen. Jeder Polizeiangestellte, der sich Zivil verkleidet hat, muss bei der Teilnahme an einer Schiesserei eine (optische) Polizeiweste anziehen. Polizeischutzwesten dürfen ebenfalls nicht abgenommen, weitergeben oder benutzt werden. Die Forderung, Waffen abzulegen oder diese in einen Kofferraum zu legen, darf nicht gestellt werden. (Ausnahme siehe Razzia)

  4. Eine Verkehrskontrolle MUSS RP-Technisch ausgespielt werden, es darf auch nicht nach Verstärkung (seitens kontrollierter Person) gerufen werden,ausser es besteht ein RP-Hintergrund. Beispiel: Du wurdest von der Polizei beobachtet, wie du Drogen in dein Fahrzeug gelagert hast. Somit kannst du deine Freunde zur Verstärkung holen. Solltest du jedoch keinen guten Hintergrund haben, musst du die Konsequenzen tragen.

  5. Der Schusscall auf die Reifen durch die Polizei gilt nicht als regulärer Schusscall. Entsprechend darf man nicht zurückschiessen selbst, wenn das Feuer auf die Reifen tatsächlich eröffnet wird.

  6. Das Anfunken seiner eigenen Fraktionen, um die Polizisten niederzuschiessen, ist strengstens verboten. Personen, die in der Verkehrskontrolle nicht direkt involviert sind, wie Freunde oder Fraktionsmitglieder, dürfen nur zu Fluchtzwecken gerufen werden.

  7. Fahrzeugdurchsuchungen benötigen einen RP-Grund. Beispiele: Zollkontrolle, beobachtet bei illegalen Tätigkeiten, Fahndung nach dem Fahrzeug

  8. Die Polizei darf während einer aktiven Auseinandersetzung nicht auf das Gelände einer Badfraktion eindringen. Ausnahme: Die Badfraktion verschanzt sich nach einer Auseinandersetzung mit der Polizei auf das Anwesen.

  9. Ein Schussgefecht zwischen Badfraks darf in der Öffentlichkeit von der Polizei unterbunden werden.

  10. Eine Verfolgungsjagd muss 2 Minuten dauern, bis die Polizei den Schusscall auf die Reifen eröffnen darf. 

  11. Die Polizei darf maximal für 30 Minuten Personen verhaften und inhaftieren. Wurden bei der Tat Schusswaffen gegen die Polizei eingesetzt, beträgt die maximale Haftzeit 60 Einheiten. Die Haftzeit läuft ab dem Zeitpunkt, ab dem man in das Polizeifahrzeug gesetzt wird und kann unterbrochen werden, wenn der Täter das Verfahren dauernd und deutlich erschwert.

  12. Mit dem Abschliessen der Verhaftung (dem Gefängnis übergeben) ist die RP-Situation beendet und darf nicht von Anhänger der Fraktion weitergeführt werden. Ausbrüche stellen eine neue RP-Situation dar.

  13. Die einzusperrende Person muss entfesselt werden und die legalen Gegenstände müssen zurückgegeben werden, dann wird die Person in das Gefängnis überführt. Gegenstände, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Tat stehen darf die Polizei für Ermittlungszwecke beschlagnahmen.

  14. Sollte es im Staatsgefängnis zu Demonstrationen kommen und Gewalttaten geben oder sollten Häftlinge schwer beleidigen, kann die Polizei nach Ermessen Einzelhaft veranlassen. (= nicht möglich die Einheiten abzuarbeiten.)

  15. Die Polizei darf Bildschirmaufnahmen zu Beweiszwecken verwenden, sofern darauf eine RP-technische Möglichkeit sichtbar ist, die diese Aufzeichnung ermöglichte (Bsp. Handy, Überwachungskamera, o.ä.) Es ist mindestens ein weiterer IC Beweise (Fingerabdrücke, Schmauchspuren, Beamtenaussage etc.) nötig.

  16. Die maximale Quantität des kompletten Polizeikorps beträgt 30 Personen.

Razzia

Razzien von Waffen-/Drogenrouten

Die Polizei darf pro Serverrestart jede Waffen- und Drogenroute zweimal stürmen. Eine Stürmung besteht, sobald sich ein oder mehrere Polizisten auf eine Waffen-/Drogenroute begeben und eine Festnahme durchführen oder versuchen. Nicht als Razzia zählt das Abfangen von Personen abseits der Route bei z.B. Garagen.

Razzien von Anwesen

Die Polizei und die Kriminalpolizei finden bei Straftaten Beweise, die in ihrem System hinterlegt und gespeichert werden. Das Kommando kann auf Grundlage der gesammelten Beweise eine Razzia bei der betroffenen Person beantragen.

  1. Polizeiliche Razzia; Die polizeiliche Razzia wird von dem Kommandanten und muss nicht angekündigt werden. Die polizeiliche Razzia wird meist direkt nach kriminellen Aktivitäten ausgeführt. Sie wird als normale IC Situation gehandhabt.

Sollte die Polizei eine polizeiliche Razzia verlieren, ist die Forderung, alle Waffen auf den Boden zu legen und diese despawnen zu lassen, erlaubt.

  1. Staatliche Razzia;  Die staatliche Razzia wird bei mehrmaligen kriminellen Aktivitäten von dem Kommando der Polizei bei der Fraktionsverwaltung beantragt. Die Fraktionsverwaltung überprüft die Qualität und Quantität der Beweise und leitet, sofern diese ausreichen, die staatliche Razzia ein. Sie wird mindestens drei Tage im Voraus angemeldet. Diese Razzia wird von der Fraktionsverwaltung geleitet und kontrolliert. Die Fraktionsverwaltung legt einen Anteil des Fraktionseigentums fest, welcher bei einer erfolgreichen staatlichen Razzia beschlagnahmt wird. Dieser Anteil liegt zwischen 15% und 50%.

Spezialeinheit «DIAMANT»

Die Polizei verfügt über die Spezialeinheit Diamant. Diese unterstützt die Polizei bei schweren Verbrechen.

Mit Ausnahme der folgenden Bestimmungen gelten für die Spezialeinheit Diamant die gleichen Regeln wie für die normale Polizei.

Personal

Es dürfen aktuell maximal 6 Polizisten (mit der notwendigen Ausbildung) als Spezialeinheit agieren.

[PL] Gottfried Stutz bestimmt, wer die Führung der Einheit hat, und kann jederzeit Personal entlassen oder die Einheit auflösen.

Ausrüstung 

Ausrüstungen wie Waffen/Kleider/Waffenaufsätze dürfen nur im Einsatz als Spezialeinheit gebraucht werden. Das Tragen und/oder Verwenden jeglicher Diamantausrüstung im normalen Dienst ist verboten. 

Die Spezialeinheit Diamant verfügt über ein gepanzertes Fahrzeug (normale Serverregeln gelten), einen Diamant-Helikopter und über folgende Zusatzwaffen:

  • Karabiner Gewehr

  • Bean Bag (Gummischrot)

Rettungsdienst Helvetia

Die Mitarbeiter des Rettungsdienst Helvetia sind für die medizinische Versorgung von Patientinnen und Patienten zuständig. Ausserdem stellen sie die Einsatzbereitschaft an Grosseinsätze und Events sicher. Die Luftrettung und die Feuerwehr ist ebenfalls bei der Rettungsdienst Helvetia untergebracht. Den Medizinern ist Folge zu leisten.

  • Medikits dürfen nur im Besitz des Rettungsdienst Helvetia sein. Das Weitergeben und Annehmen von Medikits gilt als Korruption und wird auf beiden Seiten sanktioniert.

  • Der kleine Verbandskasten kann beim Rettungsdienst Helvetia bestellt und bezogen werden. Dieser Gegenstand ist legal.

Der Rettungsdienst darf während laufenden Schussgefechten die Parteien nicht reanimieren. Die Stabilisierung von verletzten Personen ist in Sicherheit erlaubt. Grundsätzlich platziert sich der Rettungsdienst gut erkenntlich in der Nähe und wartet, bis die siegreiche Partei ihn kontaktiert.

Elite Automotives (Mechaniker)

Die Mechaniker und die Elite-Fahrer sind für die Verkehrssicherheit in der Schweiz verantwortlich. Sie bergen und reparieren Fahrzeuge und führen Leistungssteigerungen oder Verkehrsabsicherungen durch.

Drittpartei unter Staatsfraktionen

Sämtliche staatlichen Behörden dürfen an jeder Situation zusammen agieren. Staatliche Sicherheitsbehörden dürfen sich in ein laufendes Schussgefecht zwischen zwei Parteien in der Öffentlichkeit einmischen, um den Staat und seine Bürger zu schützen.

Badfraktionen und Gruppierungen

Fraktionseröffnung

Um eine Fraktion zu gründen, muss ein Fraktions-Ticket eröffnet werden. 

Voraussetzungen sind:

  • Der Leader der Fraktion muss mind. 18 Jahre jung sein

  • mind. 5 Gründungsmitglieder

  • Ränge und deren Bedeutung

  • Eine ausgewählte, aktuell nicht verwendete Fraktion

Es gibt folgende Startfraktionen:

  • Ballas

  • Diaz Cartel

  • Hustler

  • Kreis (K4)

  • Lost MC

  • Madrazo Cartel

  • Phantom Kartell

  • The Families

  • Vagos

Jede neue Fraktion startet mit einer Probewoche. In dieser Probewoche wird die neue Fraktion von der Fraktionsverwaltung beobachtet. Das Auftreten der Fraktion sowie das Verhalten in dieser Woche, kann bei negativen Ereignissen (z.B. Gamboverhalten ) zu einer Verlängerung der Probezeit führen. Die Fraktionskleidung sowie ein dazugehöriges Gebäude (MLO) werden von TellV kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Fraktionsverwaltung wird auf den aktiven Fraktions Discord eingeladen und erhalten neben dem Inhaber die höchste Rolle, um Einsicht in alle Kanäle zu erhalten. Ausserdem ist die Fraktion verpflichtet, den aktuellen Funkkanal der Fraktionsverwaltung mitzuteilen. 

Willkommenspaket

Bei Eröffnung einer Fraktion müssen 350'000 CHF an die Fraktionsverwaltung übergeben werden. Das Willkommenspaket wird bei Eröffnung der Fraktion zu 50% ausbezahlt. Nach der bestandenen Probezeit von einer Woche müssen erneut 350'000 CHF bezahlt werden, im Gegenzug werden die restlichen 50% des Willkommenspaket ausgezahlt.

Die Fraktion erhält am Anfang der Probezeit 50%, von folgendem Paket:

  • 36 Pistolen (mit je 50 Schuss)

  • 70 Pistolenmunition

  • 100 Kokaintütchen

  • 300 Döner

  • 300 Wasser

  • 300 Bandagen

  • 60 Rep-Kits

  • 8 Raub Rucksäcke

  • 8 Thermit

  • 8 C4 Bomben

  • 8 Hacking USB

Auf das bezahlte Geld besteht kein Rückerstattungsrecht.

Drittpartei unter Badfraktionen

Drittpartei ist strengstens verboten. Unter Badfraktionen können Bruderschaften entstehen, um gegenseitgen Frieden zu wahren, jedoch dürfen die Fraktionen nicht zusammen agieren. Bei Verteidigung einer Route dürfen sich die zwei Fraktionen zusammenschliessen, jedoch müssen alle die gleiche Farbe tragen. Dieses Bündnis muss vorgängig von der Fraktionsverwaltung genehmigt werden. 

Ausnahme siehe Routen

Schutzgeld

Schutzgeld darf nur von Fraktionen erpresst werden. Die Erpressung von Schutzgeld erfolgt nur durch Badfraktionen. Schutzgeld darf nur wöchentlich abgeholt werden. Maximale Schutzgeld pro Woche beträgt CHF 100'000. Bei Missachtung der Forderungen dürfen nach dem zweiten Mal auch CHF 500'000 für zwei Wochen verlangt werden.

Inoffizielle Gruppierungen

Spieler, die in keiner Badfraktion sind oder einer Staatsfraktion angehören, dürfen nur zusammen agieren, wenn Sie nicht mehr als 5 Spieler sind. Wenn zwei oder mehr Spieler in der gleichen Badfraktion sind, ist es verboten ausserhalb dieser Fraktion sogenanntes „Zivi Gambo“ zu machen. Personen aus verschiedenen Fraktionen ergeben eine inoffizielle Gruppierung, dies ist gestattet. Inoffizielle Gruppierungen ist es nicht gestattet Bad Fraktion zu jagen/baiten. Ausnahmen können von der Fraktionsverwaltung genehmigt werden. Bad Fraktionen ist es nicht gestattet Zivilisten oder inoffizielle Gruppierungen zu baiten, ausser sie befinden sich auf illegalen Routen/auf dem Anwesen/provozieren die Fraktion absichtlich. (Diese Situationen müssen vollständig aufgezeichnet werden.) 

Verstösse gegen diese Regelung führen in jedem Fall zu einem Bann.

Kriminelle Interaktionen von Badfraktionen

  1. Es ist nicht gestattet, in Unterzahl, Fraktionen / Routen anzugreifen. Dies wird als Fail RP gewertet. Beispiel: 2 gegen 10 ist Fail RP - 7 gegen 10 ist realistisch.

  2. Das Stürmen eines Staatsgebäudes ist nur erlaubt, wenn:

    1. Einer der obersten zwei Fraktionsränge in U-Haft sitzt

    2. Dies wird im Support von einem Moderator entschieden

  3. Grundlose Überfälle ohne RP-Hintergrund auf Zivilisten oder andere Badfraktionen sind verboten. Hiervon ausgenommen sind Situationen, in denen ein Zivilist oder eine Badfraktion das Territorium einer anderen Badfraktion betritt.

  4. Überfälle auf Staatsfraktionen sind nicht erlaubt. Staatsfraktionen dürfen erst überfallen werden, wenn sie sich absichtlich in das Territorium einer Badfraktion begeben oder diese provozieren.

  5. Badfraktion zeigen sich in kleinen Gruppen (2-3 Personen) verdeckt und nicht in Fraktionskleider in der Stadt. Bsp.: Wenn sie am Platzspitz "chillen", haben sie Zivilkleider an und zeigen sich unauffällig. 

Vogelfrei

Der Status "Vogelfrei" kann zwischen zwei Badfraks für maximal 5 Tage ausgerufen werden, wodurch in dieser Zeit ein offener Schusscall für Interaktionen untereinander gilt. Die RP-Situationen, die zu "Vogelfrei" führen, müssen von der ausrufenden Partei vollständig dokumentiert und für mindestens 7 Tage für das Serverteam zugänglich sein (Z.B. Dedizierter Kanal im Fraktionsdiscord). Der Status "Vogelfrei endet nach maximal 5 Tagen (siehe Kriegsvertrag) oder mit Begleichung der Forderungen. Die Fraktionsverwaltung kann ihn bei einem Mangel auflösen.

Kriege

Kriegsvertrag

Entstehungsgründe

  • Vereinbarung der Parteien

  • 5 Tage "Vogelfrei"

Nach abgelaufenem Status "Vogelfrei" muss innert 2 Tagen ein Kriegsvertrag ausgehandelt werden. Während dieser Zeit können die Parteien den Status "Vogelfrei" beibehalten, aufheben oder Waffenstillstand vereinbaren. Wird nichts vereinbart, gelten die normalen Serverregeln. Nur krasse Ungerechtigkeiten oder Unmöglichkeit von Forderungen können bei der Fraktionsverwaltung angefochten werden. Kommt es nicht zu einem Kriegsvertrag, wird dieser bei einem von der Fraktionsverwaltung organisierten Treffen erstellt. Bei Nichterscheinen kann die Fraktionsverwaltung Lagerplünderungen o.ä. vorsehen. Das Verweigern oder Blockieren von Verhandlungen führt zu einem Fraktionswarn. Die Modalitäten des Krieges (Forderungen, Datum, Zeit, Ort, Aufstellung, usw.) werden von den Parteien (ingame) vereinbart.

Maximale Forderungen:

  • Gegenwert von 8'000'000.- (oder 1 Route)

Der finale Kriegsvertrag wird in einem Fraktionsticket eingereicht und von beiden Fraktionsleadern (oder deren Vertretung) bestätigt. Die vereinbarten Forderungen des Krieges, sind vor Kriegsstart der Fraktionsverwaltung abzugeben.

Der Krieg

Verstösse gegen den Kriegsvertrag führen zum Verlieren einer Runde. Sollte nach Kriegsstart während 30 Minuten kein Kontakt erfolgt sein, erstellt das Serverteam eine Sperrzone abseits des Kampfgebiets, die innert 10 Minuten betreten und nicht mehr verlassen werden darf. Dies erfolgt auch, wenn es nach bereits stattgefundenem Kontakt für mehr als 15 Minuten keine Kampfhandlungen mehr gibt.

Wiederbelebung für weitere Kriegsrunden

Das Serverteam ist für Wiederbelebungen als Rettungsdienst beim Krieg anwesend. Werden Supportfälle angesprochen, stirbt jeniger Spieler an einem Herzinfarkt. Die Zeit zum Respawn und zum Ausrüsten ist selbst zu verantworten.

Supportfälle

Nach Kriegsende haben die Parteien 30 Minuten Zeit, ein Ticket zu eröffnen, um Fehler zu melden. Nach dieser Zeit werden keine Supportfälle über den Krieg mehr bearbeitet und der Gewinner erhält von der Fraktionsverwaltung die ausgehandelten Forderungen. Wurde ein Ticket erstellt, erfolgt die Auszahlung der Forderungen durch die Fraktionsverwaltung nach Abschluss des Supportfalles.

Quantität

Die Maximale Anzahl von Spieler in einer Badfraktion beträgt 10 Spieler.

Blood-In

Jede Badfraktion muss ihre Spieler durch ein Blood-In, in die Fraktion aufnehmen. Dies setzt ein angemessenes RP-Ritual der jeweiligen Gang, Mafia, Clubs oder Kartells voraus.

Blood-Out

  1. Soft Blood-Out:

Tritt ein Spieler aus einer Badfraktion aus, kann sich dieser sein eigenes Leben freikaufen. Die Summe kann vom Fraktionsleader bestimmt werden. (max. 1 Million)

  1. Hard Blood-Out:

Spieler, die einen Hard Blood-Out erhalten, müssen den gesamten RP-Strang von der jeweiligen Bad-Fraktion vergessen.

Base Raids

Eine Fraktion darf nur einmal pro Sonnenwende (Restart) einen Base Raid vollziehen, natürlich bedarf es hier einen guten RP-Hintergrund (z.B. Streitigkeiten auf Routen oder Verrat unter Fraktionsmitgliedern). Alles andere wird als Gambo gewertet und empfindlich bestraft (Fraktionsverwarnung). Das Schiessen auf das Anwesen gilt bereits als Base Raid.

Jedes Anwesen muss sowohl auf das Grundstück als auch in das Hauptgebäude mindestens 2 Eingänge haben.

Kopfgeld

Kopfgelder werden nur mit einem triftigen Grund ausgesetzt, dies muss von den Moderatoren bestätigt werden. Die Kopfgeldjagd dauert maximal 24h.

Gambo

Gamboverhalten in Zivil oder Fraktionskleidung wird mit einem Fraktionswarn bestraft und kann zur sofortigen Auflösung der Fraktion führen.

Fraktionsautos

Bei Interaktionen unter Badfraktionen dürfen nur Fahrzeuge aus der Fraktionsgarage benutzt werden. Bei Interaktionen mit anderen Parteien (z.B. Räuben) dürfen auch Privatfahrzeuge genutzt werden.

Jedes Fahrzeug, welches die Fraktion benutzt, muss mit der entsprechenden Fraktionsfarbe lackiert sein. Markante Lackierungen, die eine Verwechslung zulassen, sind nicht erlaubt.

Bei der Auflösung der Fraktion steht es in der Eigenverantwortung der Mitglieder, Motoren o.ä. auszubauen, die Fraktionsgaragen werden bei der Auflösung geleert.

Modifikationsbeschränkungen

VSTR: Nur Standardspoiler erlaubt.

Fraktionsverwarnung

Fraktionsverwarnungen werden ab 5 beteiligten Personen einer Fraktion, an einer Fail-Situation, ausgesprochen. Die Fraktionsverwaltung entscheidet ob die Situation ausreichend für eine Verwarnung ist. Jede Warnstufe ist mit IC-Sanktionen verbunden.

  1. Verwarnung bleibt 2 Wochen bestehen. Wird innerhalb dieser 2 Wochen ein neuer Warn ausgesprochen, gibt es die 2. Verwarnung.

  2. Verwarnung bleibt 4 Wochen bestehen. Wird innerhalb dieser 4 Wochen ein neuer Warn ausgesprochen, gibt es die 3. Verwarnung.

  3. Verwarnung = Auflösung der Fraktion.

Illegale Routen

Allgemeines

Eine Route beanspruchen

Jede Illegale Fraktion kann einen Antrag stellen und versuchen, eine Route für sich zu beanspruchen. Dabei muss wie folgt vorgegangen werden:

  1. Der Besitzer einer Fraktion stellt den Antrag IC bei der Fraktionsverwaltung zur Übernahme einer bestimmten Waffenroute. Dort müssen folgende Punkte erwähnt werden:

  • Welche Route übernommen werden soll.

  • Wann die Übernahme starten soll (mind. 24h zwischen Abgabe des Antrags und Start der Aufgabe oder Kampf)

  1. Die Fraktionsverwaltung überprüft den Antrag. Sollte dieser alle Bedingungen erfüllen wird die Aufgabe oder der Kampf der Fraktion angekündigt.

  2. Die Herausforderer müssen IC der Gegenpartei die Nachricht persönlich übermitteln. Der Treffpunkt wird vom aktuellen Besitzer bestimmt. Beide Seiten dürfen alles mitnehmen und präsentieren was sie haben, Waffen, Spieler, Autos usw. Es gilt während dem ganzen Treffen ein absolutes Gewaltverbot. Dieses endet 20 Minuten nachdem die erste Fraktion das Treffen verlassen hat.

  3. Drittparteien dürfen das Treffen nicht stören oder blockieren. Ausgenommen von dieser Regelung ist die Polizei und alle dazugehörigen Abteilungen. Dabei dürfen sich beide Parteien gegen die Polizei stellen, solange sie am Ort des Treffpunktes sind.

Sonstiges

  1. Das Mitnehmen von Geiseln an Treffen ist verboten. Weder Polizisten noch die Gegenpartei darf als Geisel genommen werden.

  2. Medics dürfen erst helfen, wenn die Polizei die Lage freigibt und der Medic die Situation vor Ort als sicher einstuft. Dabei entscheidet der anwesende Notarzt selber welche Person zuerst behandelt wird und darf nicht bedroht werden.

  3. Fraktionen, die gegen die Gewaltregel an einem Treffen verstossen, werden für 2 Wochen von den Waffenrouten gesperrt und verlieren alle Ihre Routen.

  4. Dieses Reglement zählt für die Waffenroute und alle Situationen, die oben erwähnt sind. Sollte ein Punkt hier nicht erwähnt sein zählt automatisch das normale Regelwerk.

Besitz einer Route

Alle Routenspots (Farm- und Verarbeitungsspots) werden IC erkämpft und verteidigt. Die stärkste Fraktion stellt die Regeln auf. Kaufen sich andere Fraktionen bei den Besitzern auf der Route ein, dürfen die Besitzer im Falle einer Razzia die eingekaufte Fraktion beschützen.

Diese Regel zählt nur, wenn die Polizei effektiv auf die Route eindringt. Dann darf der Besitzer auch helfen, wenn sich die Situation vom Standort entfernt. Sollte die Polizei auf dem Weg zum Standort oder einer nahegelegenen Garage (abseits der Route) Personen verhaften, ist es dem Besitzer nicht erlaubt, einzugreifen. Verschiebt sich eine Situation auf eine Route, dürfen die Besitzer ebenfalls nicht eingreifen.

Schusscall auf Routen

Dies zählt an folgenden Orten:

  • Farmspots (Nicht: legaler Bestandteile der Route)

  • Verarbeitungsspots

Auf illegalen Routen wird kein Schusscall benötigt, diese Standorte zählen als Todeszonen für die Polizei, Bad Fraktionen und auch Zivilisten. Trotzdem steht das RP im Vordergrund, heisst z.B. Der Routenbesitzer kontrolliert mit 8 Personen die Route und es sind 2 Zivilisten auf der Route. Hier ist es nicht nötig die Personen zu erschiessen, es kann RP geführt werden.

Drogenrouten

Drogensorten

  • Kokain

  • Weed

  • Ecstasy

  • Noch im Umlauf, aktuell jedoch nicht herstellbar. (Opium, Meth, Xanax)

Verkauf der Drogen

Jegliche Arten von Drogen können bei Narcos verkauft werden. Narco sind unterteilt in zwei Gruppierungen, wovon sich eine Gruppierung an einer sicheren Stelle befindet, wodurch sich ein direkter Einfluss auf den Gewinn abspiegelt. Die zweite Gruppierung befindet sich an einem Ort, welcher als Todeszone deklariert ist und eine wesentlich höhere Gewinnspanne abspiegelt.

Waffenrouten

Langwaffen

  • keine

Handfeuerwaffen

  • SNS Pistole

  • Pistole

  • Pistole MK2

  • .50 Kaliber

Illegale & Legale Waffen

Legale Waffen:

  • Messer

  • Baseballschläger

  • Billardqueue

  • Taschenlampe

  • SNS (im Besitz von einem Waffenschein)

Illegale Waffen:

  • Pistole

  • Pistole MK2

  • 50. Kaliber

Staatswaffen:

  • Gefechtspistole

  • Tazer

  • Schlagstock

  • Karabiner Gewehr

  • Kampf-PDW

  • Bean Bag (Gummischrot)

  • Schwere Pistole

Legale Waffenaufsätze:

  • Visiere

  • Griffe

  • Waffenlicht

Illegale Waffenaufsätze:

  • Schalldämpfer

  • Magazine (über 20 Schuss)

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